Der restliche Teil der §§ 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) tritt zum 01. Februar 2017 in Kraft.
Bei unseren Partner finden Sie Hilfe zur Umsetzung:
http://www.it-recht-kanzlei.de/informationspflicht-streitentstehung-verbraucher.html