Geoblocking Verordnung

Achtung! Am 3.12. trat die Geoblocking Verordnung in Kraft. Das müssen Händler beachten!

Die Geoblocking Verordnung soll in dieser ersten Stufe die Unterschiede bzw. Diskriminierungen im Onlinehandel zwischen den Europäischen Ländern reduzieren.
In einem zweiten Schritt werden Händler vermutlich dazu bewogen, alle Europ. Länder zu beliefern, damit Europa als gesamte Einheit betrachtet werden kann.
Hinter diesem Hintergrund sollten Sie sich als Händler die Frage stellen, ob es nicht schon jetzt sinnvoll wäre, alle Länder zu beliefern.
Denn es ist nach wie vor gestattet, unterschiedliche Versandpreise zu definieren. Schließlich gibt es ja teils erhebliche Unterschiede, auch beim Zoll.
Wir empfehlen folgende Maßnahmen, um der Verordnung gerecht zu werden (Sonderprogrammierungen ausgenommen, diese müssen genau betrachtet werden, falls es dadurch zu Ungleichbehandlungen der Länder kommen kann).
Prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie alle Europäischen Länder in der Länderverwaltung aktiviert haben.
Fügen Sie die Versandart „Abholung“ ein und aktivieren Sie diese für alle Europäischen Länder, falls Sie nicht alle Länder beliefern möchten/können. Ansonsten tragen Sie die entsprechenden Versandkostenzuschläge ein.
Aktivieren Sie alle Zahlarten für alle Europäischen Länder.
Hierbei gibt es leider in der Praxis zu erwartende Schwierigkeiten. Denn beispielsweise Lastschrift, ist im Ausland zu gefährlich, da Betrugsfälle zu erwarten sind. Hier kann beispielsweise eine Programmierung erfolgen, die alle Bestellungen mit einer Eintragung im Bemerkungsfeld an Ihre Wawi übergibt, sodass die Bestellung manuell ausgesteuert wird (dann besteht die Möglichkeit, dem Kunden nachträglich eine andere Zahlart zu empfehlen), oder es wird ein Dienstleister eingesetzt, der gesicherte Lastschrift anbietet.
Weiteres Problem sind Zahlungsanbieter, die gar nicht im gesamten europäischen Umland tätig sind, wie beispielsweise KLARNA. Diese rechtliche Situation ist aktuell ungeklärt, laut TrustedShops. Es darf daher Abweichungen zwischen den Ländern geben und daher muss Rechnungskauf über Klarna nicht in allen Ländern angeboten werden.

Hier finden Sie weitere wertvolle Hinweise:

www.shopbetreiber-blog.de

www.it-recht-kanzlei.de

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