Anfangsbarrieren überwinden und einen erfolgreichen Onlineshop betreiben

Die CosmoShop GmbH aus Puchheim ist seit über 17 Jahren spezialisiert auf eCommerce Anwendungen und hat zudem ein eigenes Online-Shopsystem namens CosmoShop entwickelt. Mit dem Mietshop kam zwischenzeitlich auch eine Cloudvariante auf den Markt.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Erfahrungen an die Hand wie Sie Fehler beim Aufbau eines neuen Shopsystems vermeiden können und somit viel Zeit und Geld sparen.

Jedes Shopprojekt beginnt mit der Planung. Sofern es sich nicht um einen Relaunch handelt, stehen Sie also vor dem eigentlichen Geschäftszweck und der richtigen

Positionierung

Dabei sollten Sie bei einem Onlineshop klassisch ebenso vorgehen, wie bei der Etablierung eines Ladengeschäftes. Stellen Sie sich die Frage: Warum sollte der Kunde ausgerechnet bei mir kaufen? Beantworten Sie diese Frage mit durch Analysen hinterlegten Antworten. Arbeiten Sie diese USP´s auch im Onlineshop heraus. Nicht nur in der Gestaltung, sondern ggf. auch im Sortiment, Rubrikenstruktur, usw..

Marketing

beginnt bereits bei der Planung des Onlineshops. Wie wollen Sie sich gegenüber dem schon bestehenden Mitbewerb auf Google durchsetzen? Wie schaffen Sie es, Backlinks zu bekommen. Wer kümmert sich mit welcher Zeit um Suchmaschinenoptimierung? Leider erleben wir es viel zu häufig, dass dieses elementare Thema stark unterschätzt wird. Planen Sie einen Manntag je Woche für SEO ein. Sie haben u.U. einige Jahre Optimierung aufzuholen, bis Sie die Positionierungen Ihres nächsten Mitbewerbers eingeholt haben. Kompensieren können Sie dies nur mit „teuren“ Investitionen in Google Adwords, Bannerwerbung, Afiliates usw..Oft gelingt es Händlern mit bestehenden Ebay Accounts auch sehr erfolgreich, eine hohe Anzahl Besucher von den eBay Auktionen in den Shop zu schwemmen. Das kann eine wertvolle Besucherquelle sein.

Content ist King!

Nicht nur Google liebt Inhalte. Auch Ihre Besucher sind mittlerweile verwöhnt und möchten die Produkte gut bebildert und beschrieben haben. Als Faustregel gilt: je teurer das Produkt, desto mehr Bilder (mit Zoomfunktion) erwartet der Kunde. Er möchte das Produkt betrachten können, als wäre er im Laden und hätte es in der Hand. Andernfalls ist der Unsicherheitsfaktor zu hoch und der Kunde bricht ab. Planen Sie also ausreichend Zeit/Ressourcen ein, um Ihr Sortiment zu beschreiben. Falls Sie die Artikel bereits vorgefertigt von Ihrem Lieferanten erhalten, achten Sie auf die Texteinzigartigkeit. Bestes Negativbeispiel sind die diversen Shops von großen Elektronik Distributoren, die das Internet überschwemmen. Alle haben exakt die gleichen Bilder und exakt die gleichen Artikelbeschreibungen. Für Google ist das eindeutig zu identifizieren und daher werden alle gleichartigen Shops pauschal mit einem schlechten Ranking gestraft. Auch hier hilft wiederum ein Studium des Mitbewerber-Shops.

Rechtliches beachten

Abmahnvereine sind zwar mittlerweile selten geworden, aber es gibt trotzdem noch „böse“ Mitbewerber, die sich nicht alles gefallen lassen. Dabei passieren viele Verfehlungen einfach aus Unwissenheit heraus. Wir fassen die üblichen „Verdächtigen“ zusammen, damit der Shoplaunch nicht teurer wird, als er muss.

Hinweis zur Umsatzsteuer

Diese Angabe muss in unmittelbarem räumlichen Bezug zum Artikelpreis, zur Artikelabbildung oder zur Artikelbeschreibung stehen. Es ist auch zulässig, hinter jedem Endpreis ein Sternchen zu setzen, welches auf eine Fußnote mit dem korrekt bezeichneten Hinweis verweist.

Hinweis zu den Versandkosten


Auch dieser Hinweis muss räumlich eindeutig dem Endpreis zugeordnet werden können.

Grundpreis-Angabe

§ 2 Abs. 1 PAngV beschreibt die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises für Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung. Folglich ist es zwingend vorgeschrieben, bei Waren mit Mengeneinheiten auch den Grundpreis anzugeben. Dieser muss ebenfalls in unmittelbarer Nähe des Endpreises angezeigt werden.

Besonderheiten bei der Listung in Preisportalen

Hier muss sowohl der Endpreis, als auch die Versandkosten, als auch der Grundpreis bereits auf dem Preisportal angegeben werden. Des Weiteren hat der BGH geurteilt, dass der Preis auf dem Preisportal nicht von dem Preis im Onlineshop abweichen darf.

Durchgestrichener „alter“ Preis, UVP

Es muss bei durchgestrichenem Preis klargestellt werden, was dies für ein Preis war. Ein Bezug auf einen anderen Preis muss klar bestimmt werden, ob es sich hierbei um einen Hersteller-UVP, den warenüblichen Preis allgemein oder einen „alten“ Preis des jeweiligen Händlers handelt. Dies gilt sowohl für den durchgestrichenen Preis als auch für den Preis „… statt …“.

Button-Lösung

Ist mittlerweile Pflicht und betrifft den letzten Schritt des Kassenbereiches. Hier gibt es diverse Vorschriften, die jedoch mittlerweile von allen Shopsystemen unterstützt werden.

Grundsätzlich raten wir zu einer Prüfung des Shops durch darauf spezialisierte Unternehmen. Sei es TrustedShops, JanoLaw, IT-Rechts-Kanzlei o.ä. Ihr Hausanwalt wird vermutlich teurer sein, weil er nicht darauf optimiert ist.
Noch ein genereller Tip für den Start: Achten Sie bei der Auswahl Ihrer eCommerce Agentur auf den Ansatz der ganzheitlichen Betreuung. Es ist unglaublich anstrengend, wenn man zwischen den Stühlen sitzt und vom Hoster zum Shophersteller, von dem zur Agentur und von dieser wiederum zum outgesourcten Designer geschickt wird und umgekehrt. Ein zentraler Ansprechpartner (bestenfalls Ihr Projektleiter) ist für das Projekt wie Balsam, dann läuft alles gut koordiniert ab.

to be continued…

Verwendete Schlagwörter: ,
Veröffentlicht in Promotion & Tipps