Neue Infopflichten für alle Online-Händler ab 1. Februar

Der restliche Teil der §§ 36 und 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) tritt zum 01. Februar 2017 in Kraft.

Bei unseren Partner finden Sie Hilfe zur Umsetzung:

http://www.it-recht-kanzlei.de/informationspflicht-streitentstehung-verbraucher.html

http://shopbetreiber-blog.de/2017/01/13/streitschlichtung-neue-infopflichten-fuer-alle-online-haendler-ab-1-februar/

 

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